Heftige Diskussionen hat die Entscheidung eines Berliner Gerichts ausgelöst: Aus Tierschutzgründen wurde die Gründung eines Vereins zur “Information der Gesellschaft über Zoophilie” und “die partnerschaftliche Liebe zum Tier” untersagt. Du darfst sie essen, so die Botschaft, du darfst aber keinen Sex mit ihnen haben. Bis heute Mittag waren allein im Law Blog 253 Kommentare aufgelaufen.
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